Baubegleitung

Baubegleitung

   
Beim Bau eines Gebäudes kommt es immer wieder zu Problemen, Komplikationen, mangelhaften Ausführungen oder baurechtlichen Fragen, mit deren Erkennung der Bauherr als Laie schlichtweg überfordert ist. Als unabhängige Sachverständige unterstützen wir Sie durch fachliche Baubegleitung und Bauberatung.
Die einzelnen Leistungen welche wir erbringen, werden individuell von Fall zu Fall vereinbart. Diese reichen von beratender Tätigkeit bereits vor Vertragsunterzeichnung (Angebotsprüfung aller Anbieter, Angebotsanalyse, Vergleich von Offerten, Nachbessern von erhaltenen Leistungsbeschreibungen, Kontrolle der Kostenaufstellung) bis hin zur Kontrolle der Einhaltung des gesetzlichen und vertraglich vereinbarten Qualitätsstandards auf der Baustelle während der Ausführung.
Bei der "Baubegleitung" überprüfen wir bei den vertraglich festgelegten Bauabschnitten (hier vier) stichprobenartig die qualitätsrelevanten Faktoren nach Ausführungsqualität und Übereinstimmung mit Baubeschreibung und geltenden Normen und Regeln.
  1. Begehung "Kellerrohbau"
  2. Begehung "Rohinstallation Haustechnik"
  3. Begehung "Erweiterter Rohbau"
  4. Begehung "Bauendabnahme"
Mängel werden schriftlich und mit Fotos dokumentiert, Termine für die Mängelbeseitigung festgelegt.
Bei der "umfassenden Baubegleitung" prüfen wir, nach Vereinbarung, mehrfach pro Woche die aktuell durchgeführten Arbeiten nach Ausführungsqualität, Übereinstimmungen mit Baubeschreibungen und geltenden Normen und Regeln. Hierdurch kann am intensivsten geprüft werden.
Die Baubegleitung erstreckt sich im ganzen Zeitraum bis Fertigstellung des Gebäudes und endet nach Durchführung der Bauendabnahme.
Während der gesamten Bauphase werden aufgefundene Mängel schriftlich und mit Fotos dokumentiert, sowie im Dialog mit Ihnen, Termine für die Mängelbeseitigung bestimmt bzw. preisliche Minderungen vereinbart.
Selbstverständlich bieten wir auch die Bauendabnahme als Einzelleistung an. Baumängel werden schriftlich und mit Fotos dokumentiert. Anhand der Unterlagen können ausführende Firmen konsequent zur Mängelbeseitigung angehalten werden.

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